Sonderabfall- und Gefahrguttransporte nach ADR
Abfälle besitzen häufig verschiedenste gefährliche und umweltgefährdende Eigenschaften. Deshalb dürfen diese als sogenanntes Gefahrgut nur unter besonderen Bedingungen transportiert werden.
Hierzu müssen sowohl die internationalen Vorschriften des „ADR“ als auch die nationalen Vorschriften der „GGVSEB“ in der Praxis umgesetzt werden.
Dabei müssen alle am Transport „Beteiligten“ (z. B.: Abfallerzeuger/ Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer, Empfänger,...) die rechtlichen Vorgaben u. Plichten entsprechend Ihrer Rolle erfüllen.
Als „Beförderer“ verfügen wir über entsprechend ausgebildete und geschulte Mitarbeiter u. Gefahrgutfahrer sowie über die erforderlichen Transportmittel (ADR-Fahrzeuge, Behälter und ggf. Verpackungen) um Gefahrgutabfälle vorschriftsmäßig und sicher befördern zu können.
Auszug aus unseren Transportmitteln:
Selbstverständlich müssen uns vor einem Gefahrguttransport die Beförderungs-papiere und notwendigen Details (z. B. Konsistenz, Gefahreneigenschaften, Klassifizierung / UN-Nummer, Verpackung …) über den jeweiligen Sonderabfall vorliegen, um eine ordnungsgemäße Durchführung organisieren zu können.
Unser Fachpersonal wird Sie dabei gerne beraten und unterstützen!
Sie erreichen uns Montag bis Freitag 8.00 bis 17.00 Uhr