Durch Renovierungen von Gebäuden (z.B. Abbruch von Schornsteinen) entsteht oftmals Kaminabbruch. Aufgrund der jahrelangen Nutzung des Kamins enthält das Mauerwerk Rußablagerungen. Dieser Abfallstoff kann nicht wie ein klassischer Bauschutt entsorgt werden.
Erlaubte Abfälle:
Hinweis: Nur Annahme von Kaminabbruch aus dem Privatsektor bis max. 2 to. Keine Annahme von Industriekaminabbruch.
Entsorgung:
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