Nachtspeicheröfen (asbesthaltig)

Vor allem ältere Nachtspeicheröfen können schwach gebundenes Asbest enthalten. Eine Entsorgung auf dem Sperrmüll ist nicht möglich. Zum Demontieren sind daher gegebenenfalls Fachfirmen nötig, welche die TRGS 519 zu beachten haben.

 

Erlaubte Abfälle:

  • elektrische Speicherheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • Nachtstromspeicherheizung
  • Nachtspeicherofen
  • Niedertarif-Speicherheizung

 

Allgemeiner Hinweis: Die Geräte müssen vom Fachbetrieb abgeklemmt und ausgekühlt (min. 4 Tage) bereitgestellt werden. Bei Abholung und/oder Anlieferung müssen die Geräte dicht mit einer Folie und Gewebeklebeband eingepackt sein.

 

 

Entsorgung:

  • über unsere Annahmestelle Regensburg Kontakt

 

Antrag zur Entsorgung (pdf)

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